Hessens Landesregierung beschließt ...
Montag, März 29th, 2010Hessens Landesregierung hat nun beschlossen, das geltende Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland für das Bundesland etwas zu lockern. In der Praxis sieht es dann so aus, dass in getränkegeprägten Gaststätten, so die fachspezifische Bezeichnung, bis zu einer Größe von 75 m² das Rauchen zukünftig erlaubt ist. Weiterhin jedoch bleibt das Rauchverbot in Speisegstätten und Restaurants bestehen. (weiterlesen…)