Dehoga sieht Nichtraucherschutz als ...

Laut einem Gutachten des Jura Professors Florian Becker ist das Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig und genau dieses Gutachten möchte der Hamburger Zweig des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, kurz Dehoga, nun nutzen, um vor Gericht zu klagen. Dabei würde der Verband bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen, so erklärte es der Dehoga-Geschäftsführer Gregor Maihöfer. Denn nach Meinung des Verbandes würden Restaurants benachteiligt werden, die trotz geschaffenen Raucherraum, nicht mehr Rauchern die Möglichkeit bieten können diese zu nutzen. So haben etwa 80 Betriebe sich inzwischen bei der Dehoga gemeldet, die mit erheblichen Einbußen im Umsatz zu kämpfen haben. Jedoch braucht der Verband für die Zulässigkeit einer Klage vor Gericht einen Präzedenzfall. Den gäbe es auch bereits gegen einen Gastwirt in dessen Kneipe geraucht wurde, allerdings wurde dieser von öffentlicher Seite noch nicht angemahnt. Trotzdem ist er der Überzeugung, dass es für die Investitionen in separate Raucherräume, die nun aufgrund des Nichtrauscherschutzgesetzes nicht genutzt werden können, eine Entschädigung von Nöten ist.

Doch die CDU bleibt weiterhin hart und meint, dass eine Änderung des Gesetzes lediglich zur Streichung sämtlicher Ausnahmen führen würde.

Allerdings sollte man nicht nur an die Nichtraucher denken, denn das Rauchen ist  meiner Meinung nach eine gefährliche Sucht, die gesundheitlich schwere Schäden zur Folge haben kann. Allein die Tatsache, dass es den meisten Rauchern so schwer fällt, einfach mit dem Rauchen aufzuhören ist für mich Beleg genug für diese These. Raucher kommen nicht so schwer von der Zigarette weg weil sie nicht aufhören möchten, weil sie es aufgrund des regelmäßigen Nikotinkonsums schlicht nicht können. Hören sie auf zu Rauchen stellen sich oftmals Schweißausbrüche, Konzentrationsprobleme, Benommenheit, Schlafstörungen, Zittern, Kopfschmerzen und Schlafstörungen ein. Für alle, die mit dem Rauchen aufhören möchten, gibt es die Softlaserbehandlung von relief®. Die Softlaserbehandlung soll es Rauchern ermöglichen ohne die lästigen Begleiterscheinungen, einfach mit dem Rauchen aufzuhören. Mehr Infos findet man unter www.rauch-stop.de.

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