Bußgelder für Wirte
Nun wird es teuer. Wirte die Minderjährige im Lokal rauchen lassen müssen mit Bußgeldern rechnen. Laut Jugendschutzgesetz ist ein Wirt gesetzlich verpflichtet Minderjährigen das Rauchen zu verbieten, wird dies nicht getan, können Bußgelder erhoben werden. So erst kürzlich geschehen. Zwei Minderjährige Mädchen 15 und 16 Jahre alt, wurden rauchend in einem gastronomischen Betrieb angetroffen, der Wirt hatte offensichtlich nichts dagegen getan und wurde mit einer Geldbuße von 1000 € bestraft. Auch die Bedienung muss nun mit einer Geldbuße rechnen.
Das Verhalten des Wirtes fördere den Tabakkonsum und bestärke jugendliche Menschen zu rauchen. Zudem sei Minderjährigen das Rauchen auch in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Der Wirt habe sich eindeutig strafbar gemacht.
Ebenfalls werden von Ordnungsdiensten mittlerweile Rauchkontrollen auch in den Fußgängerzonen durchgeführt. Werden Jugendliche dort rauchend angetroffen, müssen sie mit einer Benachrichtigung der Eltern und der Konfiszierung der Tabakwaren rechnen. Wäre es da nicht sinnvoller die Jugendlichen richtig aufzuklären und dafür zu sorgen, dass sie damit erst gar nicht anfangen? Und wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, könnte man ihnen eine Rauchentwöhnung anzubieten.